Am 15.01.2022 sind Änderungen der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes in Kraft getreten. Danach gelten für die Gültigkeit des Impf- und Genesenennachweises jetzt die vom Paul-Ehrlich-Institut und RKI veröffentlichten Vorgaben. Damit soll künftigen Erkenntnissen (z.B. erforderliche Auffrischungsimpfungen) Rechnung getragen werden.