Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2020 die Zulassung des vom CTAC-Konsortium eingereichten Antrags auf die weitere Verwendung von Chromtrioxid endgültig genehmigt. Damit ist für den Tiefdruck die Verwendung bis zum Auslaufen der Zulassung am 21. September 2024 gesichert. Neue Anforderungen kommen auf Tiefdrucker zu.
Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission die weitere Zulassung von Chromtrioxid bis zum 21. September 2024 genehmigt. Damit geht ein fünfjähriger Prozess der Überarbeitung mit zwei qualifizierten Mehrheitsentscheidungen des REACH-Ausschusses im Februar 2019 bzw. Oktober 2020 zu Ende. Die EU-Kommission hat schließlich fünf der sechs beantragten wesentlichen Verwendungen von Chromtrioxid (EG 215-607-8; CAS 1333-82-0), darunter auch den Anwendungsbereich für Tiefdrucker, genehmigt.
Die genehmigten Verwendungszwecke des CTAC-Antrags sind: Use 1 (Formulierung); Use 2 (Hartverchromung); Use 4 (Oberflächenbehandlung Luft- und Raumfahrt); Use 5 (sonstige Oberflächenbehandlung); und Use 6 (Passivierung von verzinntem Stahl (ETP)).
An den Zulassungsbeschluss der EU sind eine Reihe von Auflagen verknüpft, die zu erfüllen sind:
Um die Verwendung von Chromtrioxid unter Anhang XIV REACH auch über den Überprüfungszeitraum, also dem 21. September 2024, hinaus zu sichern, bereitet Kaspar Walter als großer Lieferant für Chromtrioxid einen neuen Antrag bei der EU-Kommission vor.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
h.klos (at) vdm-beratung.de
0711 45044-40
0171 3328006