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Eintrag vom 12.01.2021

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel überarbeitet

Die am 20. August 2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde überarbeitet und die aktuelle Fassung auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen.

Nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 wurde diese entsprechend der Hauptkritikpunkte der Industrieverbände überarbeitet. Den Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeber ist es gelungen, wesentliche und wichtige Änderungen einzubringen. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen. Sie umfassen konkret:

  • Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5 m; einer steht & einer sitzt = 1,8 m; beide stehen = 2 m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
  • Lüftung (Ventilatoren, z. B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiterverwendet werden)
  • Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
  • Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen

Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, deren Bekanntmachung im gemeinsamen Ministerialblatt noch aussteht und mit Zeitpunkt der Veröffentlichung dort in Kraft treten wird, kann auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) heruntergeladen werden.