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Eintrag vom 25.08.2021

Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis Ende 2021

Die Bundesregierung plant, die coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auch für die Betriebe bis Ende des Jahres anzuwenden, die nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit einführen. Dies betrifft die erleichterten Zugangsvoraussetzungen sowie die vollständige Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

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Verordnungsentwurf der Bundesregierung – Änderung Kurzarbeitergeldverordnung
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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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