Im Juni 2021 hat die EU-Kommission die erste Anwendungsverordnung für die EU-Taxonomieverordnung für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten beschlossen. Die Verordnung konkretisiert, welche Kriterien Wirtschaftstätigkeiten bestimmter Branchen zukünftig erfüllen müssen, um als ökologisch nachhaltig bewertet zu werden. Im Juli wurde ein zweiter Rechtsakt, der die Veröffentlichungsvorgaben für betroffene Unternehmen regelt, vorgelegt. Die EU-Taxonomie muss ab 2022 von großen Nicht-Finanzunternehmen und Finanzmarktteilnehmern angewendet werden und dürfte in absehbarer Zeit auch bei der Kreditvergabe an KMU eine signifikante Rolle spielen. Daher hat der bvdm einen FAQ-Katalog zur EU-Taxonomie erstellt.
 
					
						bvdm – FAQ-Katalog zur EU-Taxonomie
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						EU-Taxonomieverordnung
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						Erste Durchführungsverordnung
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						Zweite Durchführungsverordnung
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						Dr. Alexander Lägeler
						Geschäftsführer
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