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Eintrag vom 03.08.2021

ArbG Bonn: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

Das Arbeitsgerichts Bonn hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die sich während ihrer Urlaubszeit mit dem Coronavirus infiziert und sich daraufhin in Quarantäne begeben muss, ohne zugleich arbeitsunfähig erkrankt zu sein, keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen hat.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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