Die Landesregierung hat die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen (CoronaVO Absonderung BW -> siehe Download) erneut geändert. Die Änderungen beziehen sich v.a. auf die Dauer der Absonderung sowie auf die Möglichkeiten zur Freitestung, sie gelten seit 14.09.2021.
CoronaVO Absonderung BW
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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