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Eintrag vom 08.06.2021

Änderung der CoronaVO BW – weitere Lockerungen ab 07. Juni 2021

Das Land Baden-Württemberg hat am 03.06.2021 erneut Änderungen der Corona-Verordnung (CoronaVO BW) veröffentlicht, die zum großen Teil am Montag, 07.06.2021 in Kraft getreten sind.

Eine Übersicht des Landes Baden-Württemberg über den Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 07.06.2021 finden Sie unter folgendem Link:

PDF des Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

Mit Newsletter 18/2021 vom 19. Mai 2021 hatten wir Sie über die Neustrukturierung und die Einführung der Öffnungsstufen in der CoronaVO BW informiert. Mit der aktuellen Änderung der CoronaVO BW wurden u.a. innerhalb der Öffnungsstufen Ergänzungen vorgenommen sowie eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt.

Im Einzelnen:

  • Erweiterungen innerhalb der Öffnungsstufen, insbesondere:
    • Zulässigkeit von Gremiensitzungen sowie Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits- oder Geschäftsbetriebs dienen, auch wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Die zulässige Teilnehmerzahl ist abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe - 100 Personen im Freien bzw. 10 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3).

  • Der Eintritt der Öffnungsstufe 3 erfolgt auch dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Ein „Durchlaufen" der Öffnungsstufen 1 und 2 (jeweils 14 Tage sinkende Inzidenz) ist nicht mehr notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt weiterhin durch das zuständige Gesundheitsamt.

  • Einführung einer neuen Inzidenzstufe 35:
    Innerhalb dieser Stufe entfällt die Pflicht, bei Veranstaltungen im Freien, einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Darüber hinaus sind u.a. der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucher gestattet.

  • Klarstellung, dass bei einem Testerfordernis auch das Ergebnis eines PCR-Tests vorgelegt werden kann, sofern der Befundzeitpunkt nicht länger als 24 Stunden zurückliegt

Bei einer steigenden 7-Tage-Inzidenz entfallen die Lockerungen wieder.

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
0170 2212122