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Eintrag vom 03.07.2020

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz tritt wie geplant am 1. Juli in Kraft

Nachdem am 29. Juni der Bundestag und Bundesrat in Sondersitzungen das Zweite Corona-Steuerhilfegsetz gebilligt haben, wird es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Es enthält steuerliche Stützungsmaßnahmen für Unternehmen wie die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und und die Senkung der Umsatzsteuersätze ab dem 1. Juli.

Corona

Das Gesetz setzt die am 3. Juni im Konjunkturpaket angekündigten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen um. Hierzu zählen u.a. neben der Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, auch die Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli.

Die Einzelmaßnahmen im Überblick:

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