Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung das Konjunkturpaket beschlossen. Darin enthalten ist, dass die Mehrwertsteuer zum 1. Juli von 19 % auf 16 % gesenkt wird. Die ermäßigte Mehrwertsteuer soll von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Da die Steuerreduzierung mit einem großen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verbunden ist und sehr viele steuerliche Anwendungs- und Auslegungsfragen aufwirft, hat der bvdm auf Grundlage des Entwurfs eines Verwaltungserlasses vom Bundesfinanzministerium einen einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt.
Fragen- und Antwortenkatalog des bvdm zur Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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