Eltern, die auf Grund des Ausfalls von Betreuungseinrichtungen während der Covid-19-Pandemie Verdienstausfälle erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Abs.1a Infektionsschutzgesetz (IfSG). In einigen Bundesländern ist jetzt eine Online-Antragstellung möglich.