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Eintrag vom 01.01.2019

Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde (BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18).

Recht