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Eintrag vom 11.09.2019

LSG Darmstadt – Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

Das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat am 14.06.2019 (Az.: L 9 U 208/17) entschieden, dass kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, wenn ein Versicherter während eines Spazierganges in der Mittagspause verunglückt.

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