dmpi
Start News: ÜberblickHinweise zur A-1 Bescheinigung bei Entsendung von Arbeitnehmern ins europäische Ausland

Eintrag vom 11.09.2019

Hinweise zur A-1 Bescheinigung bei Entsendung von Arbeitnehmern ins europäische Ausland

Arbeitnehmer benötigen für jede Dienstreise ins EU-Ausland eine A1- Bescheinigung. Dies wird in letzter Zeit verstärkt kontrolliert. Bei kurzfristigen Einsätzen ist auch ein nachträglicher Antrag möglich, hierzu hat das Bundesarbeitsministerium Hinweise veröffentlicht. Bei regelmäßiger EU-Auslandstätigkeit kann eine Bescheinigung für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.

Recht