Arbeitnehmer benötigen für jede Dienstreise ins EU-Ausland eine A1- Bescheinigung. Dies wird in letzter Zeit verstärkt kontrolliert. Bei kurzfristigen Einsätzen ist auch ein nachträglicher Antrag möglich, hierzu hat das Bundesarbeitsministerium Hinweise veröffentlicht. Bei regelmäßiger EU-Auslandstätigkeit kann eine Bescheinigung für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.