Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 31.01.2019 (Az.: 21 Sa 936/19) zum Thema Rechtsmissbrauch sachgrundloser Befristung entschieden.
Mit Urteil vom 31.01.2019 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 21 Sa 936/18) entschieden, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln kann, wenn ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt.