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Eintrag vom 08.11.2019

BAG: Urlaub – Neubeginn der Verjährung

In der Mitteilung von Urlaubstagen auf der Entgeltabrechnung liegt ein tatsächliches Anerkenntnis, welches die Verjährungsfristen neu in Gang setzt.

Recht
Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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