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Eintrag vom 08.11.2019

BAG: Abweichung vom „Equal-Pay-Grundsatz“ durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

Leiharbeitsunternehmen können von “Equal-Pay-Grundsatz“ mittels arbeitsvertraglicher Vereinbarung gemäß § 9 Nr. 2 HS 3 AÜG a. F. abweichen, wenn ein Tarifwerk vollständig in Bezug genommen wurde.

Recht
Wiebke Schnelle (LL.M.)

Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht

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