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Eintrag vom 09.12.2019

BAG: Arbeitgeberschreiben kann als dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge ausgelegt werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 03.07.2019 (Az. 4 AZR 312/18) entschieden, dass ein Informationsschreiben des Arbeitgebers zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen als vertragliche Neuregelung der Arbeitsbedingungen ausgelegt werden kann.

Recht
Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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