Das Gesetz zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) trat überwiegend am 21. Oktober 2026 in Kraft. Für die meisten Unternehmen entsteht daraus zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betreiber von IED-Anlagen müssen sich jedoch auf strengere Vorgaben für Umweltmanagement, Überwachung und die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) einstellen. Für lösemittelverwendende Druckverfahren bleibt außerdem das noch laufende Änderungsverfahren zur 31. BImSchV relevant.