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Eintrag vom 04.11.2026

Neue Verordnung für Handwerksmeister

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Die bisherige Meisterprüfungs­verordnungen für das Druckerhandwerk, das Schriftsetzerhandwerk, das Sieb­druckerhandwerk und das Flexografenhandwerk wird durch die am 1. November 2026 in Kraft getretene neue Meisterprüfungsverordnung im Print- und Medientechnologenhandwerk ersetzt.

Die neue Verordnung zum Meister im Print- und Medientechnologenhandwerk wurde zeitgemäß ausgestaltet, indem die kaufmännischen und personalwirt­schaftliche Themen aktualisiert wurden und die Kundenberatung sowie die Konzeption von crossmedialen Projekten Eingang gefunden haben. Die Spezialisierung erfolgt über einen zu wählenden Schwerpunkt in Medien­gestaltung, Drucktechnologie, Siebdrucktechnologie und Flexografie.

Damit wird ein fachlich passenden Weg zur Meisterqualifikation im Print- und Medientechnologenhandwerk angeboten.

> Verordnung Handwerksmeister 

Die Bundesinnung für das Print und Digitalmedien-Handwerk kümmert sich federführend um die Errichtung von Prüfungsausschüssen und entwickelt perspektivisch Schulungsangebote dazu. Interessierte wenden sich bitte direkt an:

Herrn Hellmuth Frey
Obermeister der Bundesinnung
hfrey@frey-siebdruck.de.

Ansprechpartnerin

Melanie Erlewein

Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

0711 45044-50
0173 7013713