Die Bundesregierung hat beschlossen, auch im Jahr 2026 die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zu verlängern. Bisher sollte diese verlängerte Bezugsdauer zum Ende des Jahres 2025 auslaufen.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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