Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit einem Grad der Behinderung von 50 war seit vielen Jahren bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt und zugleich Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Einen Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX hatte die Arbeitgeberin nicht bestellt.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
s.schomerus (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915