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Eintrag vom 30.09.2026

Fehlender Inklusionsbeauftragter kann Indiz für eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung sein

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Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit einem Grad der Behinderung von 50 war seit vielen Jahren bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt und zugleich Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Einen Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX hatte die Arbeitgeberin nicht bestellt.

Recht

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Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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