dmpi
Start News: ÜberblickFehlender Inklusionsbeauftragter kann Indiz für eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung sein

Eintrag vom 30.09.2026

Fehlender Inklusionsbeauftragter kann Indiz für eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung sein

Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit einem Grad der Behinderung von 50 war seit vielen Jahren bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt und zugleich Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Einen Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX hatte die Arbeitgeberin nicht bestellt.

Recht

Ansprechpartner

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-26
0151 10351915