Unternehmen müssen spätestens ab 12. August 2026 die ersten Pflichten aus der neuen Europäischen Verpackungsverordnung beachten. In den letzten Wochen gab es einige Entwicklungen: Der Bundestag hat das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz beschlossen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Durchführungsbehörde hat verschiedene Konsultationsverfahren gestartet. Der europäische Dachverband Intergraf hat seinen Leitfaden zur PPWR aktualisiert.
Heinz Klos
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