Unternehmen werden künftig berichtspflichtig, wenn sie Druckfarben, Lacke, Leime oder andere Produkte einsetzen, die synthetische Polymermikropartikel („Mikroplastik“) enthalten. Sie müssen in diesem Fall erstmals bis zum 31. Mai 2027 und danach jährlich eine Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der BVDM informiert am 14. September 2026 in einer infoKompakt-Veranstaltung über die neuen Pflichten.
infoKompakt
Pflichten nach der Mikroplastik-Beschränkung
14. September 2026, 14 - 16 Uhr
exklusiv für Mitglieder, kostenfrei
Unter welchen Voraussetzungen werden Unternehmen nach der Mikroplastik-Beschränkung berichtspflichtig? Der BVDM gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf der Berichterstattung.
> Weitere Infos und Anmeldung
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
h.klos (at) vdm-beratung.de
0711 45044-40
0171 3328006