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Eintrag vom 12.08.2026

EU-Mikroplastik-Beschränkung: infoKompakt 14. Sept. online

Unternehmen werden künftig berichtspflichtig, wenn sie Druckfarben, Lacke, Leime oder andere Produkte einsetzen, die synthetische Polymermikropartikel („Mikroplastik“) enthalten. Sie müssen in diesem Fall erst­mals bis zum 31. Mai 2027 und danach jährlich eine Meldung bei der Europä­ischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der BVDM informiert am 14. September 2026 in einer infoKompakt-Veranstaltung über die neuen Pflichten.

infoKompakt
Pflichten nach der Mikroplastik-Beschränkung
14. September 2026, 14 - 16 Uhr
exklusiv für Mitglieder, kostenfrei
Unter welchen Voraussetzungen werden Unternehmen nach der Mikroplastik-Beschränkung berichtspflichtig? Der BVDM gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf der Berichterstattung.
> Weitere Infos und Anmeldung

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006