Die fristgemäße Umsetzung der europäischen Entgelttransparenz-Richtlinie bis zum 7. Juni ist nicht erfolgt. Die darin enthaltenen Regelungen zum Abbau von Entgeltunterschieden treten damit (vorerst) nicht in Kraft. Unternehmen sollten sich dennoch vorbereiten.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
s.schomerus (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915