Ab dem 1. Januar 2027 sind die druckfarbenspezifischen Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung verbindlich anzuwenden. Grundlage ist die bereits 2021 verkündete deutsche Druckfarbenregelung, deren ursprünglich für 2026 vorgesehener Anwendungsbeginn um ein Jahr verschoben wurde. Für Hersteller bedruckter Lebensmittelverpackungen und anderer Lebensmittelbedarfsgegenstände ergeben sich insbesondere Anforderungen an die Auswahl von Druckfarben und Drucklacken, die Konformitätsbewertung sowie die Dokumentation. Druckereien und Verpackungshersteller sollten die verbleibende Zeit nutzen, um Farbsysteme, Lieferanteninformationen und interne Bewertungsprozesse auf die neuen Vorgaben auszurichten.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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