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Eintrag vom 09.09.2026

Die digitale Personalakte - Mitbestimmung und Datenschutz beachten

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Ein Gesetz, das die Führung oder Form der Personalakte vorschreibt, gibt es nicht. Papierordner und elektronische Systeme sind gleichermaßen zulässig; der Arbeitgeber bestimmt Form und System. Diese Gestaltungsfreiheit endet jedoch bald – zumindest im Beitragsrecht.

Recht

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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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