Arbeitgeber können von gekündigten Beschäftigten Auskunft über Stellenangebote von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter verlangen. Angaben zu Bewerbungsdetails oder zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens müssen Arbeitnehmer dagegen erstmal nicht liefern.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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