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Eintrag vom 03.09.2026

Annahmeverzugslohn – kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

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Arbeitgeber können von gekündigten Beschäftigten Auskunft über Stellenangebote von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter verlangen. Angaben zu Bewerbungsdetails oder zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens müssen Arbeitnehmer dagegen erstmal nicht liefern.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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