In regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet die BG ETEM die Gefahrklassen, die Bestandteil des Gefahrtarifs sind. Diese bilden zusammen mit anderen Faktoren die Grundlage für die Beiträge zur BG ETEM. Ab dem 1. Januar 2027 kommt es zu Änderungen im Gefahrtarif, die voraussichtlich zu höheren Beiträgen für Druckbetriebe an die BG ETEM ab 2028 führen werden. In einem infoKompakt am 23. September 2026 informiert der BVDM gemeinsam mit dem HPV und der BG ETEM über die Neuerungen.
infoKompakt
Neue Beiträge an die BG ETEM
23. September 2026, 10 – 11.30 Uhr
exklusiv für Mitglieder, kostenfrei
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Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge der Unternehmen zur BG ETEM werden dabei unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren ermittelt. Maßgeblich ist dabei vor allem das Verhältnis zwischen den Ausgaben, die die Berufsgenossenschaft für Entschädigungsleistungen aufbringen muss, und der Gesamtlohnsumme der Branche. Dieses Verhältnis wird sowohl für einen einjährigen (sog. Beitragsfuß) als auch einen mehrjährigen Zeitraum (sog. Gefahrtarif mit branchenbezogenen Gefahrklassen) ermittelt und wirkt sich entsprechend auf die Beitragshöhe aus.
Um den betroffenen Betrieben weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den Auswirkungen des neuen Gefahrtarifs zur Verfügung zu stellen, führt der BVDM in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) gemeinsam mit der BG ETEM ein infoKompakt am 23. September durch. Die Veranstaltung ist inhaltlich identisch mit dem infoKompakt vom 1. Juli 2026.