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Eintrag vom 15.09.2026

BAG konkretisiert Anforderungen an den Befristungsgrund „gerichtlicher Vergleich“

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Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Befristung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs darauf, das Arbeitsverhältnis noch für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen und anschließend zu beenden.

Recht

Dies schafft für Arbeitgeber Planungssicherheit und vermeidet langwierige Rechtsstreitigkeiten. Arbeitnehmer erhalten zugleich zusätzliche Beschäftigungszeit und die Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung.

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399