Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit seiner Entscheidung vom 19.02.2026 mit der Reichweite von Auskunftsansprüchen nach dem derzeit geltenden Entgelttransparenzgesetz zu befassen. Das Urteil ist insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil es als erste veröffentlichte BAG-Entscheidung nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie Aussagen zum Verhältnis zwischen dem geltenden Entgelttransparenzgesetz und den unionsrechtlichen Vorgaben trifft.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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