Eine der häufigsten juristischen Anfragen an die Geschäftsstelle ist, wie man die Probezeit von kürzlich eingestellten Mitarbeitern verlängern kann. Oft war der Mitarbeiter mehrere Monate der Probezeit erkrankt oder man ist sich am Ende der Probezeit nicht sicher, ob er seine Leistung noch steigern kann und so doch noch überzeugt. Hierfür würde man ihm gerne eine zweite Bewährungschance einräumen.
Svenja Schomerus
Arbeits- und Sozialrecht
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