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Eintrag vom 14.08.2025

Kündigung eines Außendienstlers wegen Führerscheinentzugs nach Trunkenheitsfahrt

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Ein Key Account Manager war langjährig bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und betreute Kunden bundesweit. Für seine Tätigkeit stand ihm ein Dienstwagen zur Verfügung, welchen er auch privat nutzen durfte. Für die Nutzung war eine Null-Promillegrenze vereinbart.

Recht

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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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