Ab sofort steht die neue Fassung der BVDM-Richtlinie „Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern“ zum kostenlosen Download bereit. Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Beschaffenheit, Verpackung und Anlieferung von Beilagen, damit diese in Zeitungsdruckereien problemlos verarbeitet werden können.
Bei der Zeitungsproduktion zählt jede Minute, damit die Zeitungen ihre Leser pünktlich erreichen. Alle Druck- und Verarbeitungsprozesse müssen optimiert sein, um einen störungsfreien Ablauf der zeitkritischen Fertigung zu gewährleisten. Das gilt auch für das Verarbeiten von Beilagen, die meistens nicht auf der Zeitungsrotation selbst gedruckt, sondern von anderen Druckereien zugeliefert werden. Ob sich die Beilagen im hochautomatisierten Fertigungsprozess der Zeitungsdruckereien problemlos in das Trägerprodukt einstecken lassen, hängt wesentlich davon ab, wie die Beilagen beschaffen sind und ob sie in geeigneter Weise verpackt, gekennzeichnet und angeliefert werden. So gefährden beispielsweise zu leichte Beilagen, verschränkte Stapel oder unklare Angaben auf dem Lieferschein die zügige Verarbeitung und damit den Erscheinungstermin. Der mit der Verarbeitung verbundene Aufwand steigt, und es können Qualitätsprobleme entstehen.
Die BVDM-Richtlinie benennt die Voraussetzungen für eine reibungslose Verarbeitung der Beilagen. Sie dient somit als Verständigungsmittel zwischen den an der Beilagenwerbung beteiligten Unternehmen – den Zeitungs-/Anzeigenblatt-Druckereien und -Verlagen, den Beilagenkunden und Agenturen sowie den Druckereien, welche die Beilagen produzieren und zuliefern. Der Anhang „Tip-on-Karten“ ergänzt die Richtlinie um Hinweise zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite der Zeitung geklebt werden sollen.
Die bvdm-Richtlinie „Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern“ ersetzt die Fassung vom August 2020. Die Neufassung lässt die bewährten Regelungen unverändert, enthält aber einige Präzisierungen sowie redaktionelle Änderungen.
Die Richtlinie wurde Arbeitskreis Zeitungsdruck des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (bvdm) erarbeitet und mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV) sowie dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e. V. (BVDA) abgestimmt.
Richtlinie: Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern
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Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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