Während die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch auf sich warten lässt, schlägt das Bundesarbeitsgericht (BAG) weitere Pflöcke ein. Danach indiziert bereits das höhere Gehalt des Spitzenverdieners in der männlichen Vergleichsgruppe eine Diskriminierung seiner weiblichen Kollegin. Das hat das BAG mit Urteil vom 23.10.2025 entschieden.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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