Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) Betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können.
Madlena Gänsbauer
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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