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Eintrag vom 12.07.2023

Streichung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer für die Industrie im Haushaltsentwurf 2024

Hohe Strompreise beinträchtigen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie weiterhin massiv. Barta: „Dass die Bundesregierung in so einem Moment den Spitzenausgleich streichen will, ist höchst problematisch und gefährdet den Erhalt unserer Wertschöpfungsketten“.

STUTTGART – Zur Streichung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer für die Industrie im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta: „Die Strompreise bewegen sich aktuell immer noch auf einem vielfach höheren Niveau als vor Beginn der Energiekrise und beinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere unserer energieintensiven Industrie massiv. In den für unsere Lieferketten wichtigen Grundstoff-Industrien ist bereits vielfach die Produktion gedrosselt oder eingestellt worden. Dass die Bundesregierung in so einem Moment völlig überraschend den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für die energieintensive Industrie streichen will, ist höchst problematisch und gefährdet den Erhalt unserer Wertschöpfungsketten. Denn die Bedeutung der energieintensiven Industrien geht weit über deren Branchengrenzen hinaus. Wenn ihre essenziellen Vorleistungen wegfallen, besteht das Risiko, dass eingeübte Lieferketten und Innovationsprozesse zu Lasten des gesamten Wirtschaftsstandorts zerstört werden. Das gilt es unbedingt zu verhindern. Anstatt die Energiepreis-Belastung der Unternehmen noch zu erhöhen, sollte die Bundesregierung sie mit Hilfe des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Industriestrompreises absenken."

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UBW-Pressemittteilung: Spitzenausgleich
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