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Eintrag vom 02.03.2023

UBW: Konsequenzen ziehen, Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ganz abschaffen

Die baden-württembergische Wirtschaft hat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der SPD – Landtagsfraktion zur Verschärfung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) die parlamentarische Mehrheit sehr deutlich verfehlt hat und dabei auch von den Fraktionen der Regierungskoalition abgelehnt wurde.

„Die logische Konsequenz lautet nun: Die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des LTMG muss endlich auch vom Tisch – und das gesamte Gesetz gleich mit", sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Mittwoch in Stuttgart: „Es wäre doch völlig absurd, jetzt noch an den eigenen Plänen festzuhalten, die in die gleiche falsche Richtung gehen wie der SPD-Vorschlag."

Die Rahmenbedingungen, unter denen die LTMG-Novelle vereinbart wurde, hätten sich durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Energiekrise dramatisch verändert, so Dick: „Die Wirtschaft im Land ist erheblich unter Druck, die Kommunen sind bereits an der Belastungsgrenze." In dieser enorm herausfordernden Lage wäre es rational nicht mehr nachvollziehbar, wenn die Regierungskoalition weiter stur ihre Koalitionsvereinbarungen abarbeiten würde, sagte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Beim LTMG kann die Regierungskoalition nun unter Beweis stellen, wie ernst sie es mit dem dringend notwendigen Bürokratieabbau meint. Den Ankündigungen müssen nun endlich Taten folgen."

Das LTMG regelt die Mindeststandards, die Anbieter für öffentliche Aufträge im Land erfüllen müssen, etwa einen Mindestlohn. Der SPD-Gesetzentwurf sah nun vor, den Geltungsbereich auch auf kleinere Aufträge auszudehnen (ab 10.000 Euro statt aktuell ab 20.000 Euro), weitere Vergabekriterien zur Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial) aufzunehmen und statt des bundesweiten Mindestlohns die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes des Landes heranzuziehen. „Wie kommt man dazu, ein noch höheres Mindestentgelt gesetzlich vorschreiben zu wollen, nachdem der bundesweite Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben worden ist?", sagte Dick: „Niemand wird doch behaupten können, dass ein Stundenentgelt zwischen zwölf Euro und einem noch höheren Mindestentgelt von ‚schlechter' Arbeit zeugt."

„Dies hätte die Gesamtwirtschaft und die ausschreibenden Kommunen mit weiterer erheblicher und unnötiger Bürokratie belastet und die öffentlichen Vergabeverfahren kaum mehr handhabbar gemacht", kritisierte Dick. Darauf hätten unisono die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände in der öffentlichen Anhörung sehr deutlich hingewiesen: „Woher sollen das Land und die Kommunen die ganzen sach- und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, die die jeweiligen Verfahren überwachen sollen? Es fehlen an allen Ecken und Enden Beschäftigte, die die heutigen Verwaltungsverfahren fachkundig und schnell umsetzen können. Eine weitere Bürokratie, die eine Überwachung erfordert, erscheint vollkommen sachfremd."

Zudem böten die bundeseinheitlichen Regelungen des Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzes bereits einen ausreichenden und gut funktionierenden Schutz gegen Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Es brauche daher keine landesspezifischen Regelungen und damit einen unüberschaubaren Flickenteppich. Aus Sicht der UBW seien allenfalls branchenspezifische Lösungen sinnvoll, jedoch kein allgemeingültiges Gesetz, sagte Dick: „Die baden-württembergische Wirtschaft fordert daher die Landesregierung auf, das LTMG ganz abzuschaffen."

Die vollständige UBW-Pressemitteilung finden Sie im Download.

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UBW-Pressemitteilung vom 1.3.2023
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