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Eintrag vom 15.02.2023

UBW begrüßen, dass Länderkammer mangelhaftes Hinweisgeberschutzgesetz nicht passieren lässt

Die baden-württembergische Wirtschaft begrüßt, dass der Bundesrat den Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz an diesem Freitag nicht hat passieren lassen.

Der Hauptgeschäftsführer des Dachverbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, erklärt dazu:

„Der Gesetzentwurf soll den Schutz von Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Die Hinweisgeber sollen darauf vertrauen können, dass sie die Verstöße ohne Furcht vor Repressalien melden können. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Gesetzesverstößen halten auch wir für anerkennenswert. Es liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen, Fehler frühzeitig aufzudecken und abzustellen.

Der Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz hätte in seiner aktuellen Form für die Unternehmen aber unnötige Rechtsunsicherheit und Bürokratie bedeutet, weil hier bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht wieder einmal über europäische Vorgaben hinausgegangen werden sollte. Der Entwurf muss nun so umgearbeitet werden, dass er die EU-Whistleblowing-Richtlinie effizient, unkompliziert und vor allem ohne weitere Belastungen für die Firmen in nationales Recht umsetzt. Kurz: Er muss für die Unternehmen rechtssicherer und praxistauglicher ausgestaltet werden.

So darf beispielsweise die EU-Vorgabe, Hinweisgeber dazu zu bringen, vorrangig interne Meldekanäle zu nutzen, nicht einseitig auf die Arbeitgeber verlagert werden. Der Auftrag aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie lautet, dass sich die Mitgliedstaaten darum kümmern sollen. Auch die im jetzigen Entwurf vorgesehene Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen, halten wir für einen großen Fehler, denn sie erhöht die Missbrauchsgefahr und kann den Betriebsfrieden erheblich gefährden."

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UBW-Pressemitteilung: Whistleblower-Gesetz
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