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Eintrag vom 09.01.2023

Deutscher Vorstoß Mineralöle in Druckfarben praxisfern zu regeln abgewendet

In der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 wurde kurzfristig die Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung sowie eine Entschließung nach dem französischen Vorbild vorzugehen und mineralölhaltige Druckfarben zu verbieten auf die Tagesordnung gesetzt. Erfreulicherweise hat eine konzertierte Aktion der Verbände Druck und Medien gemeinsam mit weiteren Fachverbänden auch dazu geführt, dass die Verordnung mehrheitlich von den Bundesländern abgelehnt wurde.

Siehe hierzu auch dmpi News vom 21.12.2022

Seit Jahren bereitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sogenannte Mineralölverordnung – als 21. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung – vor. Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat in seiner 1029. Sitzung vom 16. Dezember 2022 noch ein überraschend eingebrachtes Gesetzesvorhaben sowie eine dazugehörige Entschließung, die erhebliche Auswirkungen auf die Druckindustrie gehabt hätte, auf die Tagesordnung gehoben. Sowohl die Verordnung als auch ein für die Druckindustrie folgenreicher Vorschlag für eine ergänzende Entschließung wurden mehrheitlich von den Bundesländern abgelehnt.

Hierüber hatten wir zuletzt in der News vom 21.12.2022 ausführlich berichtet.

Noch liegt nicht das komplette Abstimmungsverhalten der Bundesländer vor. Von 13 Bundesländern, deren Abstimmungsverhalten veröffentlicht wurde, hat lediglich Bayern der Verordnung zugestimmt. Vorab hatte der im Bundesrat zuständige Wirtschaftsausschuss empfohlen, der Verordnung nicht zuzustimmen. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stimmten hingegen für die Verordnung.

Dem Vorstoß des BMEL mit der Mineralölverordnung genaue Regeln für die Verhinderung der Migration von Mineralölbestandteilen in Lebensmittel vorzuschreiben, z. B. durch Aufbringen von Barrieren in Lebensmittelverpackungen, steht der bvdm kritisch gegenüber und hat das auch mehrfach gegenüber dem BMEL vorgebracht. Den Verordnungsentwurf nur national zu verfolgen, ohne die wirtschaftlichen Folgen auf einem internationalen Markt zu bedenken und einen ökologischen Konsens zu erhalten, sind hier die Hauptkritikpunkte des bvdm. Er spricht sich für eine europäische Lösung aus, um negative Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen möglichst gering zu halten.

Ferner ist auch nicht gesichert, dass bedruckte Verpackungen der einzige Eintragsweg für Mineralöl sind und neu eingeführte Kunststoffbarrieren können zu neuen Problemen beim Recycling führen. Die Arbeitsgemeinschaft Graphische Papiere (AGRAPA) hat es über viele Jahre geschafft, die Recyclingquote für grafische Papiere auf über 80 Prozent zu steigern und dadurch die Selbstverpflichtung der Branche – sich für ein hochwertiges und funktionierendes Recycling einzusetzen – übererfüllt. Auch wird innerhalb der AGRAPA seit Jahren das Thema mineralölfreie Druckfarben auf wissenschaftlicher und politischer Basis mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Umweltbundesamt (UBA) diskutiert. Aber anders als in Frankreich – siehe hierzu die News zu den französischen Druckfarbenvorgaben – erkennen die Fachbehörden die Sensibilität der verschiedenen Druckverfahren auf neue Druckfarben und deren Zusammenspiel mit Qualitätsanforderungen, Reinigungsmitteln, Feuchtmitteln u.v.m. zu reagieren an und gehen den Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung einer Branche mit. So ist bereits jetzt geplant, im Laufe des Jahres 2023 einen schrittweisen Ausstieg aus mineralölhaltigen Druckfarben im Zeitungsdruck bis 2028 zu vereinbaren.

Vor diesem Hintergrund kam der Vorstoß aus den Bundesländern, das Problem mit Mineralöl angeblich an der Quelle zu lösen und die Verwendung von mineralölhaltigen Druckfarben generell zu untersagen, sehr überraschend. Das ginge mit erheblichen Konsequenzen für die Druckindustrie einher und hätte die Diskussionen der letzten Jahre innerhalb der AGRAPA zunichte gemacht.

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Dr. Alexander Lägeler

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