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Eintrag vom 24.02.2022

Verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auf 2023 verschoben

Der Start des obligatorischen Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber wird vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Recht

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Martin Stier

Martin Stier
Rechtsassessor Arbeits- und Sozialrecht

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