Eintrag vom 24.02.2022
Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX wird Beschäftigten nunmehr das Recht eingeräumt, zu einem Gespräch im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.