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Eintrag vom 24.11.2022

Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis 31. März 2023 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung, die die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglicht, bis zum 31. März 2023 verlängert.

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