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Eintrag vom 07.10.2022

Steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen bis zu 3.000 Euro

Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von insgesamt bis zu 3.000 Euro zahlen. Der Bundestag hat am 30. September 2022 eine bis Ende 2024 befristete Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro beschlossen.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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