Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von insgesamt bis zu 3.000 Euro zahlen. Der Bundestag hat am 30. September 2022 eine bis Ende 2024 befristete Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro beschlossen.