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Eintrag vom 27.06.2022

Steuerentlastungsgesetz 2022 – rückwirkende Korrekturen bei Lohnsteuer und Kurzarbeitergeld

Das Bundesfinanzministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben Hinweise zu den auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 erforderlichen Korrekturen im Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.

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