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Eintrag vom 26.07.2022

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was kommt auf Ihr Unternehmen zu?

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen dann menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einführen und auch bei ihren Lieferanten prüfen.

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

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