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Eintrag vom 12.10.2022

Gaspreisbremse: Gaspreiskommission stellt Zwischenergebnisse vor [dmpi-Infomail vom 10.10.2022]

In ihrer Pressekonferenz vom 10.10.2022 stellte die Gaspreiskommission den Zwischenbericht für einen Entwurf einer Gaspreisbremse vor. Das zweistufige Modell soll sowohl Gewerbe- und Privatverbraucher entlasten als auch Einsparanreize bewahren. Obwohl die Ergebnisse vorläufig sind, ist es wahrscheinlich, dass die Bundesregierung der Rahmenempfehlung der Gaspreiskommission folgt. Weitere Individualanpassungen sind nicht ausgeschlossen.

Mit dem von der Gaspreiskommission vorgestellten Zwischenbericht ist die Bundesregierung bestrebt, die Abfederung der Folgen hoher Gaspreise für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen weiter zu konkretisieren. Das vorgestellte Modell sieht eine zweistufige Entlastung vor, bei dem in Stufe 1 eine Abschlagszahlung im Dezember 2022 und in Stufe 2 ab März 2023 die Preisdeckelung eines Basiskontingents zu einer deutlichen Entlastung von Gewerbe- und Privatkunden (exklusive RLM-gemessene Industrie und Gaskraftwerke) führen soll. Für Industriekunden ist eine alternative einstufige Variante ab Januar 2023 geplant. Im Fokus der Entwicklung steht der Zielkonflikt zwischen Entlastung von privaten Verbrauchern und Unternehmen unter der Beibehaltung von Einsparanreizen zur Sicherung der Versorgungslage im Winter und der Verhinderung einer Gas-Mangellage. Den diver-gierenden Zeitrahmen der Varianten begründet die Kommission mit dem zu erwartenden administrativen Mehraufwand bei Klein- und Kleinstverbrauchern.

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Expert*innen-Kommission Gas und Wärme: Zwischenbericht 10.10.2022
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