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Eintrag vom 03.05.2022

Erweiterte Herstellerpflichten aus dem Verpackungsgesetz

Die erweiterten Herstellerpflichten aus dem Verpackungsgesetz treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Damit unterliegen alle Verpackungen der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in diesem Zuge neue Informationsmaterialien auf ihrer Webseite bereitgestellt.

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Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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