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Eintrag vom 03.02.2022

Erneute Verlängerung diverser steuerlicher Corona-Hilfsmaßnahmen

Aufgrund der unvermindert anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden unterschiedliche steuerliche Erleichterungen bis Ende Juni bzw. Ende September 2022 verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren. Ursprünglich sollten diese Maßnahmen Ende März bzw. Ende Juni des Jahres 2022 auslaufen.

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BMF-Schreiben zu coronabedingten Steuererleichterungen
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Gerald Walther

Gerald Walther
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