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Eintrag vom 09.02.2022

Änderung der CoronaVO BW ab 09.02.2022 – Wegfall von „3G im Einzelhandel“ und Wegfall der Datenerhebung bei Nutzung der Betriebskantinen

Die Landesregierung hat die CoronaVO BW erneut geändert. Ab 09.02.2022 entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen u.a. bei der Nutzung der Betriebskantinen nicht mehr erfasst werden.

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