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Eintrag vom 09.02.2022

Änderung der CoronaVO BW ab 09.02.2022 – Wegfall von „3G im Einzelhandel“ und Wegfall der Datenerhebung bei Nutzung der Betriebskantinen

Die Landesregierung hat die CoronaVO BW erneut geändert. Ab 09.02.2022 entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen u.a. bei der Nutzung der Betriebskantinen nicht mehr erfasst werden.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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